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Anwalt im Dieselskandal - Jetzt Entschädigung fordern

Wehren Sie sich gegen den Betrug im Abgasskandal

Mit HAHN Rechtsanwälte haben Sie einen erfahrenen und spezialisierten Anwalt im Dieselskandal an Ihrer Seite. Wir konnten schon viele Erfolge feiern und sind federführend im Abgasskandal rund um BMW, Audi, Opel oder Mercedes. 

Durch ein BGH-Urteil vom 26.06.2023 stehen die Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal so gut wie nie. Sie müssen dem Hersteller keine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung mehr nachweisen. Schon durch einen fahrlässigen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung haben Sie die Chance auf bis zu 15% des Kaufpreises als Entschädigung.


Dieselskandal-Anwalt ist Ihr Helfer im Abgasskandal

Unsere Rechtsanwälte sind auf den Abgasskandal spezialisiert. Das bedeutet, sie kennen sich mit den betroffenen Fahrzeugen, Motoren und Abschalteinrichtungen aus und wissen, welche illegal sind und in welchen Fällen Verbraucher Schadensersatz geltend machen können. 

Unsere spezialisierten Rechtsanwälte haben die Erfahrung von hunderten erfolgreichen Klagen im Abgasskandal auf ihrer Seite. Im Gegensatz zu anderen Kanzleien formulieren wir unsere Klagen für jeden Fall individuell und setzen zudem auf den persönlichen Kontakt - eine Grundlage unseres Erfolgs. 

Aktuelle Rechtsprechung am BGH zum Dieselskandal

Der BGH hatte es Käufern von betroffenen Diesel-Fahrzeugen lange schwer gemacht. Um nach § 826 BGB Schadenersatz zu bekommen, mussten sie mit Hilfe eines Abgasskandal Anwalts nachweisen, dass sie der Hersteller vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hatte. Das war eine hohe Hürde, die der BGH bisher nur hinsichtlich des VW-Konzerns und des VW Abgasskandals rund um Fahrzeuge mit Motor EA 189 bereit war, zu akzeptieren.

Doch nach den unten beschriebenen Urteilen des EuGH war der BGH gezwungen, seine Rechtsprechung zu überdenken.

So folgte am 26.06.2023 das Aufsehen erregende Urteil (VIa ZR 335/21, VIa ZR 533/21 und VIa ZR 1031/22).

Der Bundesgerichtshof folgte den europäischen Richtern und urteilte: Schon durch den fahrlässigen Einbau einer unzulässigen, also illegalen Abschalteinrichtung, besteht ein Schadensersatzanspruch. Dabei wird nicht wie bisher bei Urteilen nach § 826 BGB das manipulierte Fahrzeug gegen Erstattung des Kaufpreises (abzüglich einer Nutzungsentschädigung auf Basis der gefahrenen Kilometer) zurückgegeben. Stattdessen wird der sogenannte Differenzschaden zugesprochen. Das Auto verbleibt beim Käufer. Der erfolgreiche Kläger bekommt zwischen 5% und 15% des gezahlten Kaufpreises als Entschädigung zugesprochen.

Bei den drei Fällen ging es um einen Mercedes, einen Audi und einen VW mit dem neuen VW-Motor EA288. Die Abschalteinrichtungen, die sich in den Autos befinden sind unter anderem ein Thermofenster, eine Fahrkurvenerkennung und Kühlmittel-Solltemperaturregelung. In allen diesen Fällen verwies der Bundesgerichtshof die Fälle an die Oberlandesgerichte zurück, die keinen Anspruch auf Schadenersatz gesehen hatten. Sie müssen nun im Hinblick auf das BGH-Urteil neu entscheiden.

Im November 2023 bestätigte der Bundesgerichtshof zudem, dass sich diese neue Beurteilung auch auf Wohnmobile anwenden lässt. Eine tolle Nachricht für Wohnmobil-Besitzer! Denn es gibt auch einen Wohnmobil Abgasskandal, vor allem aufgrund der Manipulationen von Fiat.


So kämpfen Anwälte am EuGH für Verbraucher

Der Europäische Gerichtshof zeigte sich von Anfang an verbraucherfreundlich im Dieselskandal - jedenfalls im Gegensatz zu deutschen Gerichten. Die Generalanwälte legten ihre Ansicht dar und obwohl die Richter am EuGH diesen nicht unbedingt folgen müssen, tun sie dies in der Regel und taten es bisher auch bei wichtigen Abgasskandal-Entscheidungen.

Wichtige EuGH-Urteile im Dieselskandal:

Los ging es am 17.12.2020 mit einem Urteil zu unzulässigen Abschalteinrichtungen (C-693/18).

Dabei präzisierte der EuGH, was genau unter diesen unzulässigen Abschalteinrichtungen zu verstehen ist und wie die Ausnahmegenehmigungen auszulegen sind. Für die Hersteller war dieses verbraucherfreundliche Urteil ein erster herber Schlag.

Denn das Gericht urteilte, dass eine Software

"die die Höhe der Fahrzeugemissionen nach Maßgabe der von ihr erkannten Fahrbedingungen modifiziert und die Einhaltung der Emissionsgrenzwerte nur unter Bedingungen gewährleistet, die den für die Zulassungsverfahren geltenden Bedingungen entsprechen"

eine Abschalteinrichtung darstellt. Und Abschalteinrichtungen, die die Wirkung von Emissionskontrollsystemen verringern sind nach Art. 5 Abs. 2 der Verordnung Nr. 715/2007 unzulässig.

Zudem sind die Ausnahmeregeln eng auszulegen. Nur dann, wenn die Abschalteinrichtung notwendig ist, um den Motor vor plötzlichen und außergewöhnlichen Schäden zu schützen, kann sie erlaubt sein. Ein Schutz vor Verschleiß und Verschmutzung stellt keine erlaubte Ausnahme dar.

Am 14.07.2022 folgte dann das Thermofenster-Urteil des EuGH (C-128/20, C-134/20 und C-145/20). Dabei machte das Gericht ganz deutlich, was es vom Thermofenster hält, nämlich nicht viel.

"Eine Einrichtung, die die Einhaltung der Grenzwerte für Stickstoffoxidemissionen nur innerhalb des Thermofensters gewährleistet"

ist eine

"nach Art. 4 Abs. 2 der Verordnung Nr. 716/2007 grundsätzlich unzulässige Abschalteinrichtung."

Der EuGH stärkte nicht nur die Rechte von Verbrauchern, sondern auch von Umweltorganisationen. So bestätigte er im November 2022, dass die Deutsche Umwelthilfe das Recht habe, gegen das Kraftfahrt-Bundesamt vorzugehen. Die DUH hatte dieses verklagt, weil es das VW Software-Update freigegeben hatte, obwohl dieses mit dem Thermofenster erneut eine unzulässige Abschalteinrichtung enthielt.

21.03.2023: Schadensersatz schon bei Fahrlässigkeit (C-100/21)

Mit einem viel beachteten Urteil aus dem März 2023 stärkte der Europäische Gerichtshof die Rechte von Käufern betroffenen Fahrzeuge im Abgasskandal erneut. Denn er urteilte, dass es, um einen Anspruch auf Entschädigung zu haben, für Kläger nicht notwendig ist, dem Hersteller vorsätzliche sittenwidrige Schädigung nachzuweisen. Dies war bisher nötig, um nach § 826 BGB Schadensersatz zu erhalten. Doch nun reicht bereits der fahrlässige Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung, um einen solchen Anspruch zu begründen. Der Europäische Gerichtshof stärkt somit die Rechte von Verbrauchern im Abgasskandal erneut und verbessert ihre Chancen auf Schadensersatz enorm.

Proven Expert
Erste Klasse Erstberatung

HAHN Rechtsanwälte ist seit 2001 ausschließlich für Verbraucher tätig und gehört zu den erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal gegen VW, Audi, Porsche und Mercedes.

Wir beraten Sie stets persönlich, individuell, fallbezogen und unverbindlich!

Unser Erstberatungsangebot:
  • Kein Risiko!
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  • Fallbezogene Beratung!
  • Mehr als 30 Jahre nur für Verbraucher
  • Eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal

Erfahrung von HAHN Rechtsanwälte im Dieselskandal

Die Kanzlei HAHN Rechtsanwälte gehört was Diesel-Klagen betrifft, zu den erfolgreichsten in Deutschland. Ganz besonders hervortun konnten wir uns bei Mercedes-Fahrzeugen, Audis mit großem Motor, Porsche, BMW und Opel.

Im Rahmen einer kostenlosen Erstberatung prüfen wir, ob auch in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung vorhanden ist und Sie deshalb eine Entschädigung bekommen können.

Erfolge der Kanzlei nach der alten BGH-Rechtsprechung (Schadensersatz aus § 826 BGB):

Weit über 130 Urteile bei Mercedes-Benz Fahrzeugen konnten wir für unsere Mandanten gegen die Daimler AG erzielen. Besonders beachtenswert ist dabei ein Urteil des OLG Köln, das die Mercedes-Benz Group AG (wie sie nach ihrer Umfirmierung heißt) zu Schadensersatz aus § 826 BGB verurteilt hat - wohlgemerkt im Oktober 2023! Das heißt, auch nach der neuen Rechtsprechung des BGH ist eine Verurteilung mit Rückgabe des Autos gegen Erstattung des Kaufpreises möglich.

Die Anwaltskanzlei gehört zu den erfolgreichsten im Audi Abgasskandal um große 3.0 und 4.2 Liter Motoren. So konnten wir bereits drei OLG-Urteile gegen die Audi AG erreichen, bei denen es um Autos von Audi oder Porsche mit diesen großen Motoren ging.

Zudem sind wir eine der wenigen Kanzleien, die Urteile für Mandanten gegen BMW erzielen konnten.

Erfolge der Kanzlei nach der neuen Diesel-Abgasskandal Rechtsprechung (Entschädigung aus § 823 BGB):

Die Urteile des BGH aus dem Juni 2023 zeigten schnell Wirkung. Auch wir konnten nach der neuen Rechtsprechung bereits Erfolge für unsere Mandanten feiern.

So sprach das Landgericht Stuttgart im Mercedes Abgasskandal eine Entschädigung in Höhe von 10% zu und zwar aufgrund einer unzulässigen Abschalteinrichtung, die vom Kraftfahrt-Bundesamt beschrieben worden war.

Das OLG Hamm sprach 9% des Kaufpreises als Entschädigung zu. Hier war die Kühlmittel-Solltemperaturregelung ursächlich, die Mercedes in zahlreichen seiner Diesel-Fahrzeuge eingebaut hatte.

Auch gegen Opel waren unsere Anwälte erfolgreich. Vor dem OLG Zweibrücken konnten wir ein Urteil erreichen, bei dem das Thermofenster im Mittelpunkt stand. Das Auto, ein Opel Zafira, war in diesem Fall bereits verkauft worden. Trotzdem bekam der Kläger Schadensersatz zugesprochen und zwar in Höhe von 5% des ursprünglichen Kaufpreises.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Ersteinschätzung und finden Sie heraus, ob auch Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben!


Der Diesel-Skandal - warum braucht es einen Anwalt?

Als die Volkswagen AG im September 2015 unter Druck zugeben musste, manipuliert zu haben, beeilten sich andere Hersteller zu versichern, dass bei ihnen nichts illegal sei. Wie sich schnell herausstellte, stimmte das nicht. Auch die VW-Tochter Audi, Mercedes, Fiat und viele andere hatten geschummelt. Doch die Autobauer geben immer nur das zu, was sie müssen, weil die Beweise, die die Abgasskandal Anwälte vor Gericht präsentieren, erdrückend sind. So kam nur scheibchenweise ans Licht, wie umfangreich die Schummeleien tatsächlich waren. Auch Euro 6 Fahrzeuge waren betroffen, neue illegale Abschalteinrichtungen wurden bekannt, Software-Updates waren lange nicht so hilfreich, wie versprochen und Gerichte bekamen immer mehr zu tun. Würden sich die Hersteller bereit zeigen, sich zu vergleichen, könnten die deutschen Gerichte entlastet werden, doch sie zahlen erst dann, wenn sie in letzter Instanz verloren haben.

Dies ist auch der Grund, warum Rechtsanwälte im Abgasskandal so viel zu tun haben und so wichtig sind. Für normale Autofahrer ist es teilweise kaum zu erkennen, ob ihr Auto überhaupt vom Dieselskandal betroffen ist. Es erfordert einiges an Erfahrung, um zwischen den Modellen und Motoren unterscheiden zu können und zu wissen, in welchem Fahrzeug welche illegale Funktion vorhanden ist.

Wir haben diese Erfahrung und prüfen gerne im Zuge einer kostenlosen Erstberatung Ihren Schadensersatzanspruch!

Die Liste unserer positiven Urteile macht deutlich: Mit uns haben Sie den richtigen Anwalt im Dieselskandal an Ihrer Seite.

Bekomme ich für meinen Diesel Schadensersatz? Jetzt prüfen!

Wenn Sie wissen möchten, ob auch Ihr Fahrzeug im Diesel-Abgasskandal betroffen ist und Sie deshalb einen Anspruch auf Schadensersatz haben, dann hilft oft nur ein Rechtsanwalt weiter, der sich auf den Abgasskandal spezialisiert hat. 

Denn ob Ihr Fahrzeug beispielsweise von einem Rückruf betroffen ist und ein Software-Update bekommen muss oder schon bekommen hat, ist nicht unbedingt ein verlässlicher Indikator. Eine Klage durch einen Abgasskandal Anwalt kann auch dann erfolgreich sein, wenn das Fahrzeug nur freiwillig zurückgerufen wurde oder selbst dann, wenn es noch kein Software-Update bekommen hat. Das macht das neue BGH-Urteil möglich. Zumal die Rückruf-Datenbank des KBA ohnehin nicht verlässlich ist. Oft erfolgen die Einträge erst viele Monate, nachdem bereits Schreiben verschickt werden. 

Ein Anruf beim Hersteller dürfte auch nicht vielversprechend sein. Behaupten diese doch größtenteils nach wie vor, überhaupt nichts falsch gemacht zu haben. Die erfolgreichen Klagen vor BGH, EuGH und Gerichten der unteren Instanzen sprechen eine andere Sprache. 

Nutzen Sie deshalb die Erfahrung der Rechtsanwälte unserer Kanzlei und machen Sie Anspruch auf Schadensersatz geltend, wenn wir Ihnen aufzeigen konnten, dass Sie eine Entschädigung im Abgasskandal bekommen können.