Beratung anfordern
Mo. - Fr. 08:00-18:00 Uhr
Kostenlos & unverbindlich

Neue Diesel-Urteile: Am 26. Juni 2023 sollen diese vom BGH verkündet werden


Christian Rugen
Christian Rugen
Erstellt: 12.06.2023 | Stand: 20.06.2023

Am 8. Mai 2023 wurden in drei Rechtsfällen vor dem Bundesgerichtshof neue Richtlinien bezüglich des Dieselskandals verhandelt.  Das Urteil wird zwar erst am 26. Juni. 2023 verkündet werden, dennoch haben Betroffene die Möglichkeit, jetzt schon zu handeln. Wir erklären, was das für Sie bedeutet.

Was ist der konkrete Gegenstand der BGH-Verfahren?

Am 8. Mai 2023 hat der BGH über drei Verfahren verhandelt. Eines bezüglich eines VW Passats mit dem Dieselmotor EA288, eines bezüglich eines Audi SQ5 Allroad 3.0 TDI mit EA 896Gen2BiT Motor und eines bezüglich eines Mercedes-Benz C-Klasse C 220 mit OM 651 Motor. Sämtlichen Fahrzeugen wurde vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eine Typgenehmigung für die Schadstoffklasse Euro 6 erteilt. In Deutschland sind mehrere Millionen Fahrzeuge mit diesen spezifischen Motorenvarianten zugelassen. Im März 2023 erging die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, wonach bereits eine fahrlässige Handlung der Autohersteller ausreicht, um Schadensersatzansprüche auszulösen. Nun liegt es beim BGH, die Entscheidung des EuGH in das deutsche Recht zu übertragen.

Wie positioniert sich der EuGH?

Der EuGH kam zu dem Ergebnis, dass die in den meisten Euro 5- und Euro 6-Dieselfahrzeugen verwendete temperaturgesteuerte Abschalteinrichtung (Thermofenster) unzulässig ist und die Hersteller sich nicht auf bisherige Ausreden berufen können. Personen, die ein Diesel mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung fahren, sollen demnach entschädigt werden. Dafür ist eine vorsätzliche Sittenwidrigkeit nicht mehr notwendig. Es reiche ein fahrlässiger Verstoß der Hersteller gegen EU-Recht aus. Das verbraucherfreundliche Urteil vom 21. März 2023 macht deutlich, dass die Dieselhersteller auch bei fahrlässigem Handeln für die Abgasmanipulation haftbar sind. 

Wie ist die Tendenz der Richter ?

Auch wenn die endgültige Entscheidung erst am 26. Juni 2023 erwartet wird, lässt sich bereits jetzt eine positive Tendenz zugunsten der Verbraucher erkennen. Die Vorsitzende deutete an, dass zumindest die Möglichkeit besteht, den sogenannten "Differenzhypothesenvertrauensschadensersatz" geltend zu machen. In dieser Situation könnten die Käufer ihre Fahrzeuge behalten, allerdings würde ihnen nicht der vollständige Kaufpreis erstattet. Stattdessen würde der sogenannte Minderwert für sie ausgeglichen werden.

Wer ist von den bevorstehenden Urteilen des BGH betroffen?

Jeder, der einen Diesel mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung gekauft hat, kann von den bevorstehenden Urteilen profitieren. Dies gilt auch, wenn Sie Ihr Fahrzeug bereits verkauft haben. Falls das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) bereits einen Rückruf für Ihr Fahrzeugmodell angeordnet hat, ist es ziemlich wahrscheinlich, dass Sie einen Anspruch auf Schadensersatz haben.

Mit welcher Höhe an Schadensersatz können Betroffene rechnen?

Betroffene haben die Möglichkeit, das Fahrzeug zu behalten und erhalten eine Schadensersatzzahlung in etwa 25 Prozent des Kaufpreises. Diese Form des Schadensersatzes stellt durchaus eine praktische Lösung dar, da betroffene Käufer ihr Fahrzeug nicht zurückgeben müssen und dennoch eine Entschädigung vom Hersteller erhalten.

Welche Vorgehensweise können Sie ergreifen?

Es ist ratsam und empfohlen, bereits jetzt aktiv zu werden. Es ist klar, dass die Hürden für Schadensersatzklagen weiterhin gesenkt werden. Sie haben die Möglichkeit, dies bereits jetzt zu Ihrem Vorteil zu nutzen und die Vorbereitungen zur Durchsetzung Ihrer Rechte zu treffen. Durch die Unterstützung eines Anwalts können Sie planen, welche Optionen für Sie am vorteilhaftesten sind.